Home || Abschlussarbeit 2008 || Louis Mouwen


NUTZHUNDE

 

Nutzhunde sind Hunde, die für ganz bestimmte Tätigkeiten eingesetzt (gebraucht) werden. Sie werden auch als Arbeitshunde bezeichnet. Sie finden Einsatz zum Beispiel für die Jagd, bei Katastrophen, im Polizeidienst, zur Suchtgiftauffindung oder bei Such- und Rettungsarbeit nach Lawinenunglücken. Für die verschiedenen Einsatzgebiete müssen sie spezifische Voraussetzungen erfüllen, was sowohl zum Beispiel ihren Körperbau (Kraft, Größe, Wendigkeit), ihr Wesen als auch ihre Ausbildung betrifft.

Es gibt insbesondere folgende Einsatzzwecke:

  • Hüte- und Treibhund

    • Schäferhund (Hunde der Schäfer)

    • Metzgershund

  • Wach- und Schutzhund

    • Diensthund

    • Drogenspürhund, Sprengstoffspürhund (Rauschgift- und Waffenspürhund, aktive und passive Anzeige)

    • Hofhund

    • Herdenschutzhund

Die geforderten charakterlichen und körperlichen Eigenschaften richten sich nach dem jeweiligen Einsatzzweck des Hundes. Als die wichtigsten gemeinsamen Merkmale sind jedoch die ausgeprägte Lernwilligkeit und für fast alle Bereiche der unbedingte Gehorsam zu betrachten. Eine möglichst frühe Sozialisierung ist in jedem Fall anzustreben. Erst danach ist es sinnvoll, die angeborenen Jagd-, Schutz- oder Hütetriebe weiter herauszuarbeiten und von ihnen im wörtlichen Sinn "Gebrauch" zu machen.

Für Jagdhunde gibt es so genannte Brauchbarkeitsprüfungen oder vergleichbare Prüfungen, deren Bestehen als Brauchbarkeitsnachweis anerkannt wird. Um ein Jagdrevier zu pachten, muss die Verfügbarkeit eines brauchbaren Hundes der zuständigen Jagdbehörde nachgewiesen werden.

 

Eigene Website, kostenlos erstellt mit Web-Gear

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Homepage. Missbrauch melden